Fahrzeugschäden und Fahrzeugbewertung

Fahrzeugschäden

Nach einem Verkehrsunfall wird der Schaden technisch festgestellt und nachvollziehbar beurteilt. Das umfasst Schadenumfang, Reparaturweg und Reparaturkosten sowie Wertminderung und Restwert. Das Gutachten dient als belastbare Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung oder für eine rechtliche Auseinandersetzung.

Fahrzeugbewertung

Unabhängig von einem Schadenfall wird der Wert eines Fahrzeugs ermittelt, etwa für Kauf und Verkauf, bei Erbschaft oder Trennung oder bei der Entnahme eines Pkw aus dem Betriebsvermögen. Je nach Anlass wird der passende Wert bestimmt, zum Beispiel Marktwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert, und im Gutachten nachvollziehbar begründet.

Streit um die Reparaturkosten

Nach Unfällen kommt es häufig zum Streit über die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten. Der Geschädigte lässt die Kosten von einem selbst gewählten Sachverständigen ermitteln. Die Versicherung hält diese oft für überhöht und beauftragt einen eigenen oder externen Gutachter. Die kalkulierten Kosten weichen dann in der Regel deutlich voneinander ab, wobei die Ansätze der Haftpflichtversicherung meist niedriger liegen.

Welcher Reparaturweg ist erforderlich, und welche Kosten sind tatsächlich angefallen? Zur Klärung werden beide Gutachten fachlich gegenübergestellt und bewertet. Wenn nötig, folgt eine Nachbesichtigung des beschädigten oder bereits reparierten Fahrzeugs.

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Fahrzeug im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens.
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