Gerichtliche Gutachten & Beweissicherung
Technische Mängel oder Schäden an Kraftfahrzeugen führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise nach dem Kauf oder Leasing eines Neuwagens oder etwa nach Reparaturen. Häufig geht es dabei nicht nur um Schadenersatzansprüche, sondern auch um die Rückabwicklung von Kauf- oder Leasingverträgen, wenn das Fahrzeug nicht vertragsgemäß geliefert oder übergeben wurde. Dabei gilt: Wer Ansprüche geltend macht, trägt die Beweispflicht. Um dieser Pflicht zuverlässig nachkommen zu können, ist eine frühzeitige technische Beweissicherung entscheidend. Sie dient dazu, den Zustand des Fahrzeugs neutral und fachgerecht zu dokumentieren, bevor Beweise verloren gehen oder sich verändern.
Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren ist ein Instrument der Zivilprozessordnung und kann vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Es ermöglicht, den technischen Ist-Zustand des Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtssicher festzuhalten. In der Praxis treten dabei oft folgende Fragestellungen auf:
- Liegt ein technischer Defekt oder eine Fehlfunktion vor und welche Ursachen liegen zugrunde?
- Liegt ein versteckter Mangel vor, der bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar war?
- Handelt es sich um normale Nutzung, technische Systemgrenzen oder einen Mangel, der behoben werden kann?
- Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers, der Werkstatt oder des Fahrzeugnutzers?
- Wurden bereits Reparaturen fachgerecht durchgeführt, oder besteht ein Risiko unzureichender Instandsetzung?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk erstelle ich gerichtsfeste Gutachten und führe Beweissicherungen durch – unabhängig, neutral und nachvollziehbar.
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